Mitteilungen des Prüfungsausschusses (BCh)
Auf dieser Seite werden Mitteilungen des Prüfungsausschusses (BCh) gemäß § 6 (9) der Prüfungsordnung vom 22.03.2013 bzw. gemäß § 8 (7) der Prüfungsordnung vom 08.09.2020 veröffentlicht.
09.10.2017: Information zur Abmeldung von Prüfungen wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit
Der Prüfungsausschuss weist auf die Modalitäten zur Abmeldung von Prüfungen wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit hin.
- Für die Abmeldung von einer Prüfung nach der Abmeldefrist (bzw. von einer pflichtangemeldeten Prüfung) ist eine ärztliche Bescheinigung über die krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit beim Prüfungsbüro vorzulegen. Eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Schein") reicht nicht aus. In Abänderung der bisherigen Praxis wird eine solche ab dem WS2017/18 vom Prüfungsausschuss nicht mehr anerkannt.
- Prüfungsangst oder Prüfungsstress begründen keine krankheitsbedingte Prüfungsun-fähigkeit.
- Eine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit setzt voraus, dass die ursächliche gesund-heitliche Beeinträchtigung akut und von vorübergehender Natur ist.
- Mit dem Antritt einer Prüfung bestätigen Sie dem Prüfenden stets, dass Sie sich als prüfungsfähig betrachten. Sollten Sie sich während einer Prüfung unvorhergesehen prüfungsunfähig fühlen, so geben Sie dies bitte unmittelbar dem Prüfenden oder dem Aufsichtsführenden bekannt. Suchen Sie dann unverzüglich einen Arzt auf und lassen sich die Prüfungsunfähigkeit bescheinigen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Intranetseiten von Abt. 9.1 (zugänglich aus dem Uninetz bzw. mittels VPN-Client).
Für die ärztliche Bescheinigung einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit können Sie das bei den Downloads hinterlegte Formular benutzen.
09.10.2017: Studienleistung als Zulassungsvoraussetzung zur Modulprüfung im Modul BCh 3.4 (Theoretische Chemie I) ab dem WS2017/18 (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 27.09.2017)
Ab dem Wintersemester 2017/18 ist die aktive Teilnahme an den Übungen Zulassungsvoraus-setzung für die Teilnahme an der Modulprüfung des Moduls BCh 3.4 (Theoretische Chemie I). Für die aktive Teilnahme müssen 50 % der in den Übungen vergebenen Punkte erreicht werden. Details werden in der Veranstaltung bekanntgegeben.
Die ausführliche Bekanntmachung des Prüfungsausschusses finden Sie hier.
27.09.2018: Wegfall der Studienleistung als Zulassungsvoraussetzung zur Modulprüfung im Modul BCh 3.4 (Theoretische Chemie I) ab dem WS2018/19 (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 26.09.2018)
Die zum Wintersemester 2017/18 eingeführte Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Modulprüfung des Moduls BCh 3.4 (Theoretische Chemie I) fällt ab dem Wintersemester 2018/19 wieder weg. Für die Teilnahme an der Klausur ist damit nur die (rechtzeitige) Anmeldung in BASIS erforderlich.
Hinweis: Da die Teilnahme an der Modulprüfung nun wieder ohne Erfüllung einer Voraussetzung möglich ist, bedeutet eine (rechtzeitige) Abmeldung von der Klausur automatisch den Verlust des Freischussversuchs.
15.10.2018: Neuordnung des freien Wahlpflichtmoduls "Vermittlung Chemischen Grundwissens" (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 26.09.2018)
Das freie Wahlpflichtmodul "Vermittlung Chemischen Grundwissens" wird ab dem Wintersemester 2018/19 in neuer Form durchgeführt. Die zwei wesentlichen Teile des Moduls sind nun der Besuch eines Seminars über Aspekte der Didaktik der Chemie sowie die Durchführung eines Lehrprojekts. Über das Lehrprojekt ist ein schriftlicher Bericht zu erstellen. Weitere Details können der vom Prüfungsausschuss verabschiedeten Modulbeschreibung (aktualisiert am 12.11.2018) entnommen werden.
16.03.2020: Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus
20.03.2020: Lehre im Sommersemester 2020
03.04.2020: Lehre im Sommersemester 2020 (Update)
06.05.2020: Lehre im Sommersemester 2020 (Update)
19.05.2020: Nachholklausuren des Wintersemesters 2019/20
05.11.2020: Corona-bedingte Begrenzung der Teilnehmerzahl des Praktikums zum Modul BCh 1.2 im Wintersemester 2020/21 (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 04.11.2020)
Der Prüfungsausschuss für den Bachelorstudiengang Chemie hat auf Antrag der Praktikumsleitung des Moduls BCh 1.2 beschlossen, die Teilnehmerzahl im Wintersemester 2020/21 ausnahmsweise auf 120 zu begrenzen. Die personellen und infrastrukturellen Ressourcen gestatten eine Praktikumsdurchführung unter Coronabedingungen für eine größere Teilnehmerzahl nicht.
Sollten zum Beginn des Praktikums mehr als 120 Studierende die Zulassungsvoraussetzung zur Teilnahme am Praktikum erfüllen (Modul BCh 14 1.1 bzw. BCh 20 1.1 bestanden), so erfolgt die Vergabe der Praktikumsplätze nach den Kriterien, welche in Anlage 2 der Bachelorprüfungsordnung (BPO 2014 sowie BPO 2020) festgelegt sind. Das bedeutet im Wesentlichen, dass die im Modul BCh 14 1.1 bzw. BCh 20 1.1 erzielte Note für den Zugang zum Praktikum ausschlaggebend ist.
11.11.2020: Anrechnungen bei Wechsel in die BPO 2020 und Äquivalenzveranstaltungen bei Verbleib in der BPO 2014 (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 04.11.2020)
Studierende, die nach der Bachelorprüfungsordnung vom 22.03.2013 inkl. der Änderungsordnung vom 17.07.2014 (kurz BPO 2014) studieren, können auf Antrag in die neue Bachelorprüfungsordnung vom 08.09.2020 (kurz BPO 2020) wechseln. Dabei werden erzielte Leistungen nach BPO 2014 gemäß Tabelle 1 der Mitteilung des Prüfungsausschusses vom 11.11.2020 auf Antrag angerechnet.
Die Veranstaltungen nach BPO 2014 werden sukzessive durch die Veranstaltungen der BPO 2020 abgelöst. Studierende, die weiterhin nach der BPO 2014 studieren, nehmen an entsprechenden Äquivalenzveranstaltungen der BPO 2020 teil, falls die zu besuchenden Veranstaltungen nach BPO 2014 nicht mehr angeboten werden. Die Modalitäten dazu sind in Tabelle 2 der Mitteilung des Prüfungsausschusses vom 11.11.2020 geregelt.