Zulassungsverfahren und Einschreibung
Allgemeines
Der Masterstudiengang Chemistry ist ein konsekutiver Masterstudiengang. Er schließt somit nahtlos an den Bachelorstudiengang Chemie an und baut auf den dort vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten auf. Daher ist für ein erfolgreiches Studium im Masterstudiengang Chemistry eine weitgehende Übereinstimmung der gelehrten Inhalte der von den Bewerberinnen und Bewerbern absolvierten Bachelorstudiengänge mit denen des Bonner Bachelorstudiengangs Chemie notwendig.
In dieser Hinsicht dient das Zulassungsverfahren in erster Linie der Feststellung der Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für das Masterstudium im Fach Chemie an der Universität Bonn. Laut Hochschulgesetz NRW ist alleinige Grundlage für die Zulassung der vorangegangene erste berufsbefähigende Abschluss (in der Regel also der vorhergehende Bachelorabschluss). Zusatzqualifikationen dürfen laut HG NRW nicht berücksichtigt werden.
Voraussetzungen
Eine Zulassung zum Masterstudiengang Chemistry ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
- einen qualifizierten ersten berufsbefähigenden Hochschulabschluss (in der Regel BSc)
- Nachweis ausreichender Englisch-Kenntnisse (mind. B2 nach CEFR) (Online-Sprachtests werden nicht akzeptiert)
Die Qualifikation des vorangegangenen Bachelorabschlusses besteht aus folgenden Merkmalen:
- Durchschnittsnote von mindestens 2,9 (Noten anderer Notensysteme werden gemäß Bayerischer Formel umgerechnet)
- erfolgreich absolvierte Module im Bachelorstudiengang im Bereich Anorganische und Analytische Chemie im Umfang von mindestens 25 LP/CP
- erfolgreich absolvierte Module im Bachelorstudiengang im Bereich Organische Chemie und Biochemie im Umfang von mindestens 25 LP/CP
- erfolgreich absolvierte Module im Bachelorstudiengang im Bereich Physikalische und Theoretische Chemie im Umfang von mindestens 25 LP/CP
(Credits aus anderen Systemen werden entsprechend umgerechnet)
Absolventinnen und Absolventen folgender Studiengänge erfüllen diese Voraussetzungen (3 x 25 LP/CP) in der Regel nicht:
BSc Pharmaceutical Science/Technology/...
BSc Chemical Engineering/Applied Chemistry
Bitte prüfen Sie vor Abgabe einer Bewerbung sorgfältig, ob die Bewerbung erfolgreich sein kann.
Numerus Clausus (N. C.)
Zur Zeit unterliegt der Zugang zum Masterstudiengang Chemistry keinen Beschränkungen. Bewerberinnen und Bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten einen Masterstudienplatz.
Bewerbungsfristen
Die Bewerbungsfrist für das jeweils kommende Wintersemester endet jeweils am 01. Juli des entsprechenden Jahres, die Bewerbungsfrist für das kommende Sommersemester jeweils am 15. Januar des entsprechenden Jahres.
Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren für die Zulassung zum Sommersemester 2022 wird über das Bewerbungsportal (https://application.uni-bonn.de) der Universität abgewickelt. Die Bewerbung zum Wintersemester 2022/23 ist nicht mehr möglich. Die Online-Bewerbung zum Sommersemester 2023 ist vom 1. Dezember 2022 bis zum 15. Januar 2023 möglich.
Das Auswahlkomitee wird die eingegangenen Bewerbungen im Januar/Juli begutachten. Ca. Ende Januar bzw. Ende Juli erhalten die Bewerber*innen vom Masterprüfungsausschuss den Bescheid über die Zulassung zum Masterstudium bzw. über die Ablehnung ihres Antrags.
Einschreibung
Informationen zur Einschreibung erhalten die zugelassenen Bewerber*innen mit dem Zulassungsbescheid. Bei der Einschreibung im Studierendensekretariat müssen der Zulassungsbescheid sowie die in Kopie eingereichten Dokumente im Original vorgelegt werden.
Anmeldung zur Masterprüfung
Nach der Einschreibung hat die Anmeldung zur Masterprüfung im Prüfungsbüro zu erfolgen. Ohne Anmeldung zur Masterprüfung kann keine Modulprüfung angemeldet werden.
Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an das Studiengangsmanagement.